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Was muss ein Impressum enthalten?

Ein korrektes Impressum ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein Zeichen für Professionalität und Transparenz.

Tags: Ratgeber | Web

29. August 2023

Artur Braun - Website Ersteller, Marketing Experte, Gründer und kreativer Kopf der agentur-braun.

Geschrieben von: Artur Braun

Gründer, Marketingexperte und kreativer Kopf der agentur-braun

Das Impressum, auch als Anbieterkennzeichnung bekannt, stellt eine rechtlich vorgeschriebene Angabe dar, die in Websites, Büchern, Zeitschriften und anderen Medien zwingend enthalten sein muss. Es fungiert als Schnittstelle zur Kontaktaufnahme und bietet umfassende Informationen über den Urheber der bereitgestellten Informationen. In Deutschland unterliegt das Impressum den gesetzlichen Regelungen des Telemediengesetzes (TMG) und des Rundfunkstaatsvertrags (RStV).

1. Was aller muss in einem Impressum enthalten sein?

Die Grundbausteine eines Impressums variieren je nach Art des Anbieters. Hier sind jedoch einige allgemeine Angaben, die in einem Impressum aufgeführt werden müssen:

  • Name und Anschrift des Anbieters
  • Kontaktinformationen wie E-Mail-Adresse und Telefonnummer
  • Registereintrag und Registernummer, falls vorhanden
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Wirtschafts-Identifikationsnummer, falls vorhanden

Für Einzelunternehmen und GmbHs gelten zusätzliche Anforderungen, die weiter unten im Detail erläutert werden.

1.1 Die Impressumspflicht nach § 5 TMG

Die gesetzlichen Vorschriften zur Impressumspflicht in Deutschland sind gemäß § 5 TMG besonders relevant für Telemedien. Dies schließt nicht nur Websites ein, sondern bezieht auch mobile Apps und Profile in sozialen Medien ein. Die Einhaltung dieser rechtlichen Bestimmungen ist von großer Bedeutung, da Verstöße empfindliche Geldstrafen nach sich ziehen können.

2. Einzelheiten zur Impressumspflicht

2.1 Name und Anschrift des Diensteanbieters

Das Impressum muss den vollständigen Namen und die Anschrift des Diensteanbieters enthalten. Bei natürlichen Personen sind mindestens ein ausgeschriebener Vorname und der Nachname erforderlich. Bei juristischen Personen und Personengesellschaften müssen die Firmenbezeichnung, die Rechtsformbezeichnung und der Name des Vertretungsberechtigten angegeben werden. Ein Postfach reicht nicht aus – die vollständige Adresse des Firmensitzes ist erforderlich.

2.2 Angaben zur schnellen Kontaktaufnahme

Das TMG verlangt, dass Diensteanbieter eine Möglichkeit zur „schnellen, elektronischen Kontaktaufnahme“ bereitstellen. Dies beinhaltet in der Regel eine E-Mail-Adresse. Interessanterweise ist eine Telefonnummer nicht zwingend erforderlich. Allerdings kann eine Telefonnummer den transparenten und seriösen Eindruck eines Impressums verstärken.

2.3 Register- und Registernummer

Falls das Unternehmen in ein öffentliches Register eingetragen ist, muss im Impressum der Ort des Registers und die entsprechende Registernummer angegeben werden. Beispiele für solche öffentlichen Register sind das Handelsregister, das Vereinsregister, das Partnerschaftsregister und das Genossenschaftsregister.

2.4 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Wirtschafts-Identifikationsnummer

Sofern beantragt und zugeteilt, sind die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder die Wirtschafts-Identifikationsnummer im Impressum aufzuführen. Die Steuernummer selbst gehört jedoch nicht zu den Pflichtangaben und muss daher nicht im Impressum erscheinen.

2.5 Berufsspezifische Angaben

Für bestimmte Berufsgruppen gelten zusätzliche Anforderungen, insbesondere für Freiberufler, deren Berufsausübung speziell geregelt ist. Diese müssen im Impressum zusätzliche Informationen bereitstellen.

3. Besondere Anforderungen für Einzelunternehmen und GmbHs

3.1 Was muss im Impressum eines Einzelunternehmens stehen?

Einzelunternehmen haben spezifische Verpflichtungen. Sie müssen ihren vollständigen Namen und die komplette Adresse angeben und eine Möglichkeit zur schnellen Kontaktaufnahme, wie eine E-Mail-Adresse oder ein Kontaktformular, zur Verfügung stellen.

Sie sind jedoch nicht verpflichtet, im Handelsregister eingetragen zu sein, es sei denn, sie überschreiten eine bestimmte Umsatzgrenze. In diesem Fall gelten sie als Kaufmann oder Kauffrau und benötigen eine Handelsregistereintragung.

3.2 Was muss im Impressum einer GmbH stehen?

Für GmbHs sind die Anforderungen strenger. Sie müssen ihre vollständige Firmenbezeichnung, die Rechtsform, die Firmenanschrift und Angaben zur Rechtsform im Impressum angeben. Wenn sich die GmbH in Liquidation befindet, muss dies entsprechend gekennzeichnet sein.

Wenn die GmbH sich in Liquidation befindet, muss eine entsprechende Kennzeichnung im Impressum stehen.

4. Verstöße gegen die Impressumspflicht

4.1 Bußgeld und Abmahnung

Verstöße gegen die Impressumspflicht können ernste Folgen haben. Sie können als Ordnungswidrigkeit behandelt werden, wenn die erforderlichen Informationen entweder gar nicht, fehlerhaft oder unvollständig bereitgestellt werden. Dies kann mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro bestraft werden.

Darüber hinaus können Verstöße auch eine Abmahnung nach sich ziehen. In diesem Fall kann der Website-Betreiber aufgefordert werden, die Abmahnkosten und die Rechtsanwaltskosten zu begleichen.

4.2 Die Bedeutung der Impressumspflicht

Die Impressumspflicht ist ein wichtiger Aspekt des Verbraucherschutzes in Deutschland. Sie gewährleistet, dass Verbraucher einen Weg haben, den Anbieter einer Website oder eines anderen Mediums zu kontaktieren, und trägt zur Transparenz und Rechenschaftspflicht im Internet bei.

5. Häufig gestellte Fragen zum Impressum

5.1 Was muss im Impressum eines Kleinunternehmens stehen?

Kleinunternehmer müssen ihren vollständigen Namen und ihre vollständige Adresse im Impressum angeben und eine Möglichkeit zur schnellen Kontaktaufnahme bereitstellen, wie eine E-Mail-Adresse oder ein Kontaktformular. Die Angabe einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist nicht erforderlich, es sei denn, sie wurde beantragt und zugeteilt.

5.2 Was muss im Impressum einer GmbH stehen?

GmbHs müssen ihre Firmenbezeichnung, die Rechtsformbezeichnung und den Namen des Vertretungsberechtigten angeben. Sie müssen auch ihren Firmensitz und Angaben zur Rechtsform im Impressum machen. Wenn die GmbH sich in Liquidation befindet, muss eine entsprechende Kennzeichnung im Impressum stehen.

5.3 Wie oft sollte das Impressum überprüft werden?

Das Impressum sollte regelmäßig überprüft werden, um sicherzustellen, dass es auf dem neuesten Stand ist. Insbesondere bei Änderungen im Unternehmen, wie einem Wechsel des Geschäftsführers oder einer neuen Adresse, sollte das Impressum aktualisiert werden.

6. Fazit

Ein korrektes Impressum erfüllt nicht nur rechtliche Vorgaben, sondern signalisiert auch Professionalität und Transparenz. Es ist von höchster Wichtigkeit, die Anforderungen an ein Impressum zu verstehen und sicherzustellen, dass alle erforderlichen Informationen korrekt und aktuell sind. Bei Unsicherheiten kann die Konsultation eines Rechtsberaters hilfreich sein.

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Bitte beachten Sie, dass dieser Artikel lediglich allgemeine Informationen bietet und keinen rechtlichen Rat darstellt. Bei spezifischen rechtlichen Fragen sollten Sie einen Rechtsberater konsultieren.

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