Datenschutz nach DSGVO
Zertifiziert nach Artikel 37-39 DSGVO und § 5-7 BDSG beraten und
unterstützen wir Sie in Hinsicht auf die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Beratung
Sie haben konkrete Fragen, oder möchten, dass Ihr Unternehmen
auf Herz und Niere in Bezug auf DSGVO geprüft wird?
Gerne beraten und
unterstützen wir Sie!
Datenschutzbeauftragter
Als externer Datenschutzbeauftragter (DSB) stehen wir Ihnen stets zur Seite bei dem Thema Datenschutz. Als erste Anlaufstelle für Sie und Ihre Mitarbeiter sowie als Repräsentant nach außen.
Webauftritt Analyse
Als externer Datenschutzbeauftragter stehen wir Ihnen stets zur Seite bei dem Thema Datenschutz. Als erste Anlaufstelle für Sie und Ihre Mitarbeiter sowie als Repräsentant nach außen hin und vor der Aufsichtsbehörde.
– Kurz gesagt, alle Daten welche einer identifizierbaren Person zugeordnet werden können und Informationen über Alter, Geschlecht, Religion usw. beinhalten.
Fragen Sie ganz unverbindlich bei uns ein Erstgespräch an und gemeinsam machen wir Ihr Unternehmen DSGVO-Ready!
Wann benötigen Sie einen Datenschutzbeauftragten?
Erfüllen Sie oder Ihr Unternehmen einer der folgenden Vorraussetzungen, so sind Sie voraussichtlich verpflichtet einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen:
Mindestens 10 Mitarbeiter
In Ihrem Unternehmen benutzen oder verarbeiten mindestens 10 Personen regelmäßig personenbezogene Daten (§ 38 BDSG).
Besonders sensible Daten
Wenn ihr Unternehmen unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten beispielsweise Bonitäts- oder Gesundheitsdaten verarbeitet. (§ 4f Abs. 1 Satz 5 BDSG)
Überwachung von Personen oder Bereichen
Wenn die regelmäßige Überwachung von Personen (Art. 37 Abs. 1 lit. b DSGVO) oder öffentlich zugänglicher Bereiche (Art. 35 Abs. 2 lit. c DSGVO) einen Ihrer Tätigkeitsfelder abdeckt.
Markt- oder Meinungsforschung
Unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter wenn personenbezogene Daten geschäftsmäßig für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung verarbeitet werden. (§ 38 Abs. 1 Satz 2 BDSG).
Wen kann ich als Datenschutzbeauftragten nennen?
- Sie benennen einen Ihrer gut ausgebildeten Mitarbeitern zum Datenschutzbeauftragten. Dieser Mitarbeiter muss speziell geschult und regelmäßig weitergebildet werden. Er genießt besonderen Kündigungsschutz und muss für die Aus/Weiterbildung sowie für seine Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter freigestellt werden. Dieser Mitarbeiter darf allerdings nicht in Konflikt mit personenbezogenen Daten geraten, d.h. seine üblichen Tätigkeiten dürfen keine personenbezogene Daten verarbeiten.
- Meist wirtschaftlicher, effizienter und ohne Interessenkonflikt bietet es sich an einen externen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.
Vorteile unseres externen Datenschutzbeauftragten
Kosten sparen
Unsere Leistungen sind oft deutlich günstiger als ähnliche Anbieter mit gleicher Qualität.
Zeit ist Geld
Aus/Weiterbildungskosten, Freistellung für Schulungen, Arbeitszeitverringerung und besonderer Kündigungsschutz entfallen mit einem externen DSB.
Sofort Startbereit
Zeitaufwendige Schulungen und Weiterbildungen entfallen.
Kein Interessenkonflikt
Als externer DSB kommt man nicht in die Zwickmühle personenbezogener Daten.
Wie sieht unsere Zusammenarbeit aus?
Erstgespräch
Wir informieren Sie über unsere Tätigkeiten als Datenschutzbeauftragte und Ihren Pflichten wie Sie der Datenschutz-Grundverordnung nachkommen.
Bestellung des Datenschutzbeauftragten
Analyse
Umsetzung
Stets an Ihrer Seite
Webseite Analysieren lassen
- komplette Analyse der Webseite nach DSGVO
- Datenverbindungen und Cookie Prüfung
- Prüfung von Drittanbietern, Plugins und verbundenen Diensten
- Formular- und Eingabemasken-Prüfung
- Handlungsempfehlungen für eine sichere DSGVO Webseite. (Gerne setzten wir auch direkt die nötigen Änderungen um)